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-- MarcoAmati - 13 Mar 2003

Armenien vs. Aserbaischan

Konfliktgegenstand: Territorium, regionale Autonomie

Beginn: 1988

Bearbeiter: Klaus Eckert

Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Frage der territorialen Zugehörigkeit der völker-rechtlich zu Aserbaidschan gehörenden, aber von Armenien besetzten und inzwischen fast ausschließlich von Armeniern bewohnten Enklave Berg-Karabach dauert an. Nachdem es bereits zu Sowjetzeiten in den 80er Jahren zu Spannungen zwischen beiden Staaten gekommen ist, bricht der Konflikt 1988 offen aus. Der bis 1994 andau-ernde Krieg fordert nach vorsichtigen Schätzungen zwischen 30.000 und 40.000 Todesopfer; 800.000 Aseris werden vertrieben. Erst der im Mai 1994 ausgehandelte Waffenstillstand führt zu einer spürbaren Beruhigung der Region. In vier Resolutionen Sicherheitsrates aus dem Jahre 1993 fordert die UNO einen Rückzug der arme-nischen Truppen aus Berg-Karabach, die Wahrung der territorialen Integrität Aserbaidschans und eine Rück-kehrmöglichkeit für die Flüchtlinge. Die OSZE übernimmt die Vermittlung zwischen beiden Konfliktparteien und beauftragt Russland, die USA und Frankreich, eine Konferenz mit den beteiligten Konfliktparteien in Minsk vorzubereiten, die bis heute jedoch nicht stattgefunden hat. Lösungsvorschläge wie beispielsweise eine entmilita-risierte Zone um Berg-Karabach oder eine Gründung eines eigenen Staates Berg-Karabach werden von Armeni-en und Aserbaidschan gleichermaßen abgelehnt. Trotz zahlreicher bilateraler Treffen der Regierungschefs Ar-meniens und Aserbaidschans in den vergangenen Jahren und intensiven Vermittlungsbemühungen, insbesondere der in der Minsk-Gruppe der OSZE zusammengeschlossenen Staaten Russland, USA und Frankreich, sind die Konfliktparteien zu keinen Zugeständnissen bereit. Bei einem Treffen der Verteidigungsminister beider Staaten im Dezember 2000 können sie sich jedoch über eine Verstärkung der Waffenruhe, regelmäßige Konsultationen und einen gegenseitigen Gefangenenaustausch verständigen. Im Januar 2001 erfolgt einhergehend mit der Unter-zeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Aufnahme beider Staaten in den Europarat. Die Verhandlungen um die Zukunft der Enklave Berg-Karabach bleiben jedoch weiter festgefahren. Der 1994 zwi-schen beiden Staaten ausgehandelte Waffenstillstand wird wie in den Jahren zuvor eingehalten. Die Präsidenten Armeniens und Aserbaidschans, Robert Kotscharjan und Hejdar A. Alijew, können auf ihrem Treffen im August jedoch weiterhin keine Fortschritte auf dem Weg hin zu einem Friedensvertrag beider Staaten erzielen. Kot-scharjan fordert bei seinem Besuch in Österreich Ende Januar ein verstärktes Engagement der EU im Konflikt. Im Juni hat eine Äußerung Alijews für Aufregung in beiden Staaten gesorgt, wonach sich die beiden Präsidenten bei ihren Treffen 2001 in Paris bereits auf eine Lösung des Konflikts mithilfe eines Gebietstausches geeinigt hätten, Kotscharjan diesen Vorschlag jedoch kurz danach wieder zurückgezogen habe. Demnach sollen Berg-Karabach und die aserbaidschanische Exklave auf armenischem Territorium, Nachitschewan, über Korridore mit Armenien bzw. Aserbaidschan verbunden werden. Die armenische Opposition wirft Kotscharjan daraufhin Ver-rat, eine Gefährdung der territorialen Integrität und der Sicherheit Armeniens vor. Der Status Berg-Karabachs würde allerdings trotz des Vorschlags zur Einrichtung von Korridoren weiterhin offen bleiben. Dessen Einwoh-ner, die sich selbst als unabhängig betrachten, unterstreichen diesen Anspruch durch die mit Ausnahme Armeni-ens von der internationalen Staatengemeinschaft nicht anerkannte Wiederwahl ihres Präsidenten Arkadi Guka-sian am 11. August mit über 89 Prozent der Stimmen. Aufgrund der 2003 in Armenien und Aserbaidschan an-stehenden Präsidentschaftswahlen ist wegen dieser auch innenpolitischen Brisanz für die kommenden Monate mit keiner Lösung des Konfliktes zu rechnen.
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