Begriffsinhalt: Summe aus (Brutto-)Anlageinvestitionen und Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen.
Die Anlageinvestitionen stellen "Bruttoanlageinvestitionen" in dem Sinne dar, daß Abschreibungen nicht abgesetzt sind. Für die Anlageinvestitionen nach Abzug der Abschreibungen, wie sie der Darstellung der Vermögensbildung zugrunde liegen, wird die Bezeichnung "Nettoanlageinvestitionen" verwendet. Die Summe aus Nettoanlageinvestitionen und Vorratsveränderung wird als Nettoinvestitionen bezeichnet.
Änderungen im Zeitablauf: Vor der Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 Summe aus (Brutto)anlageinvestitionen (Ausrüstungen, Bauten) und Vorratsveränderung.
Begriffsbeziehungen: Ausrüstungsinvestitionen + Bauinvestitionen + Sonstige Anlagen = (Brutto-)Anlageinvestitionen + Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen = Bruttoinvestitionen - Abschreibungen = Nettoinvestitionen