10. April 1898: Erstes Flottengesetz verabschiedet

Am 10. April 1898 verabschiedete der Deutsche Reichstag die erste Flottenvorlage des neuen Staatssekretärs im Reichsmarineamt, Alfred von Tirpitz. Dieses “Erste Flottengesetz” sah eine Aufrüstung der deutschen Marine vor. Sie stellte den Auftakt in einer Reihe von insgesamt fünf Vorlagen dar, mittels derer das Deutsche Reich bis 1914 zur treibenden Kraft des Wettrüstens mit Großbritannien wurde, das – bedingt durch seine Insellage – bis dahin die uneingeschränkte Vormachtstellung auf dem Gebiet der maritimen Rüstung hatte. Allerdings richtete sich das Hauptaugenmerk von Tirpitz' auf Frankreich und Russland. Neben militärischer Stärke im Falle einer neuen europäischen Krise sollte die Marine auch die Umsetzung der imperialistischen Ziele Deutschlands gewährleisten.

-- MoechiKurmann - 05 Dec 2002
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