Zum Konsum der öff. Haushalte gehören alle unentgeltlich abgegebenen Dienstleistungen, bewertet zu Herstellkosten. Dazu gehören u.a. Ausgaben für Militär, Schulen, Polizei und Feuerwehr. Allerdings zählen nicht alle Staatsausgaben zum Konsum öff. Haushalte, wie zum Beispiel Arbeitslosenunterstützung, da sie keine staatlich Produktionsleistung widerspiegeln.
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LucaHuesler - 11 Dec 2002