Reichstag
Bezeichnung für Repräsentativorgane in Deutschland.
Der Reichstag war die gewählte Volksvertretung in der konstitutionellen Monarchie. Er hatte legislatorische Befugnisse, die allerdings durch den Bundesrat blockiert werden konnten; außerdem entschied er mit über den Etat. Der Bundesrat konnte den Reichstag mit Zustimmung des Kaisers auflösen.
aus:Microsoft® Encarta® Enzyklopädie 2002. --
MoechiKurmann - 04 Dec 2002