EDA Aussenpolitik

-- MaurizioDegiacomi - 21 Nov 2002

Die Schweiz im Kampf gegen den Terrorismus

14 Jan 2005 - 00:27 | Version 24 |

Abstract

In den letzten Monaten ist das Thema innere Sicherheit immer mehr in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Ein Gefühl der allgemeinen Verunsicherung hat sich in den Menschen breit gemacht. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz und Schweizer Personen ein primäres Ziel terroristischer Akte werden, ist derzeit zwar gering , jedoch lässt sich aber nicht ausschliessen, dass die Schweiz angesichts der Potenziale terroristischer Organisationen von Terrorakten betroffen sein könnte und wie bereits in der Vergangenheit weiterhin als logistischer Rückzugsraum benützt wird. Terroristische Gruppen beschaffen auch immer wieder finanzielle Mittel in der Schweiz oder führen von hier aus logistische Vor-bereitungen durch. Aktivitäten solcher Gruppen in der Schweiz - zum Beispiel Geldsammelaktionen - können nicht nur die innere Sicherheit unseres Landes beeinträchtigen, sondern auch indirekt zu politischem Druck durch Staaten führen, die in direktem Konflikt mit entsprechenden Organisationen stehen.

Michelle und ich haben es uns zum Ziel Gesetzt anhand der oben erläuterten Probleme zu analysieren was die Schweiz angesichts der zwar noch nicht prekären jedoch trotzdem ernstzunehmenden Situation von Seiten der schweizer Behörden unternommen wird oder bereits unternommen worden ist. Wo gibt es noch Mängel und Lücken, in welchen Bereichen wurden bereits Anpassungen vorgenommen und wie sehen die Behörden die zukünftige Entwicklung und ihr Gefahrenpotential?

Fragestellung

  • Ist die Schweiz noch sicher? Wie denkt die schweizer Bevölkerung?

  • Welche Massnahmen wurden getroffen um dem Terrorismus verstärkt einhalt zu gebieten? => Projekt USIS

  • Will man ein Problem loswerden muss man es an den Wurzeln anpacken, beim Terrorismus liegen diese wohl in der Finanzierung. Was unternimmt die Schweiz als weltweiter Finanzplatz im Kampf gegen Gelder die zur Finanzierung terroristischer Akte dienen? Wie geht sie mit dem Vorwurf der Nachlässigkeit um? Dient das Schweizer Bankengeheimnis als Schutz für problematische Gelder? Wo liegen die Schwierigkeiten im Kampf gegen das "Terrorist-Financing" ?

Momentane Situation

Nach den jüngsten Terroranschlägen in den USA und nach den amerikanischen Luftschlägen gegen Ziele in Afghanistan stellt sich die Frage nach den schweizerischen Vorbereitungen. Fragen wie: Wäre die Stadt Zürich gegen einen Giftgasangriff gerüstet, oder ist genug Antibiotika vorhanden bei einem plötzlichen grossflächigen Ausbruch von Milzbrand werden nicht nur von Seiten der Behörden gestellt sondern vermehrt auch von der Bevölkerung. Diese Fragen machen eins klar, seit dem Ground Zero ist auch die sonst grösstenteils selbstbewusste Schweizerbevölkerung etwas aus den Fugen geraten. Eine Unsicherheit ist im Begriff zu entstehen die sich auch in der Schweiz in Konsum, Reisen, Investitionen und vielen weiteren Bereichen wiederspiegelt. Laut einer exklusiven Umfrage in der Schweizerbevölkerung, wobei 1018 Schweizerinnen und Schweizer vom lausanner Institut M.I.S. Trend über ihre Sorgen und Ängste befragt wurden, kam heraus, dass sogar für jeden 4. Schweizer der Terrorismus an 1. Stelle des Sorganbarometers steht.

Was für Massnahmen wurden bereits getroffen ?

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese verlangen einerseits eine Verstärkung der Rolle von Staatsschutzorganen und Nachrichtendiensten sowie eine Anpassung der Mittel und Massnahmen und andererseits umfassende Berichte über die Sicherheitslage.

Einzelne Gesetzesrevisionen (Revision des Strafgesetzbuches) sind auch schon im Zusammenhang mit dem Beitritt zum "Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge" und der Ratifizierung des "Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus" eingeleitet worden.

Nebst den erwähnten Gesetzesrevisionen gilt es, auch im Praktischen die Innere Sicherheit durch Ueben für den Ernstfall und durch verbesserte zusammenarbeit der einzelnen schweizer Behörden zu optimieren und das Risiko terroristischer Akte zu minimieren.

Projekt USIS

Die Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz, kurz USIS ist ein gemeinsames Projekt des Bundes und der Kantonalen Justiz und Polizeidirektorenkonferenz, mit dem Ziel, Lösungen zur Verbesserung des Polizeiwesens vorzuschlagen.

Es stellt sich allerdings eine nicht allzuleichte Aufgabe: Es sind verschiedene Kantonalpolizeien mit unterschiedlichen Ausbildungs- und Einsatzdoktrinen - dazu kommen noch etliche Stadtpolizeikorps -, 26 kantonale und drei Bundes-Strafverfolgungssysteme, 15 Grenzkantone und drei Bundesdepartemente, nämlich EJPD, VBS und EFD unter einen Hut zu bringen. Die Grösse dieses Projektes lässt sich nun hoffentlich ein wenig erahnen.

Es stellen sich vor allem zwei Herausforderungen:

  • der Mangel an zivilen sicherheitspolizeilichen Einsatzkräften

  • die künftige Zuteilung grenzpolizeilicher Aufgaben

Die Lösungsvarianten, die von der Projektorganisation USIS ausgearbeitet wurden, beruhen auf elf Grundthesen. Ich nenne hier die drei wichtigsten:

  • die Aufrechterhaltung der föderalistischen Grundstruktur

  • die zwingende Koordination auf nationaler Ebene bei der Grenzkontrolle

  • das Subsidiaritätsprinzip beim Einsatz der Armee

Zum Föderalismus:

Grundsätzlich gilt: Das neue System ist so zentral wie nötig und so dezentral wie möglich zu gestalten. Es wird ein polizeiliches System angestrebt, das die Vorteile der kantonalen und städtischen Polizeikorps - nämlich Bürgernähe, Ortskenntnis und die Akzeptanz in der Bevölkerung - belässt, das aber auch die Nachteile der strukturellen Unheinheitlichkeit ausgleicht. Das Ziel ist ein System, das letztlich auch politisch breit genug akzeptiert wird. Eine umfassende Verschiebung der heutigen kantonalen Polizeihoheit zum Bund ist daher für den Bundesrat und die Kantone kein gangbarer Weg.

Nun gilt es sich zu einigen und die doch guten Ideen und Lösungsansätze auch zu verwirklichen. Auch wenn die Schweiz kein potentielles Ziel terroristischer Organisationen ist gilt es am Ball zu bleiben und zu versuchen den Schritt welcher der Terrorismus im Moment noch voraus ist aufzuholen.

Finanzplatz Schweiz, Depot für Terroristengelder??

Seit den Attacken werden weltweit vermehrt Anstrengungen unternommen, die Finanzierung von internationalen Terrornetzwerken zu unterbinden. Dabei gerät, wenig überraschend, auch das schweizerische Bankgeheimnis unter zusätzlichen Druck, obwohl dieses weder Terroristen noch sonstige Kriminelle schützt und der hiesige Finanzplatz über ein Abwehrdispositiv verfügt, das den internationalen Vergleich nicht zu scheuen braucht.

Einmal mehr: Der Finanzplatz Schweiz im internationalen Rampenlicht

Die Schweiz verfügt für ihren Finanzsektor über Rahmenbedingungen, die weltweit anerkanntermassen zu den besten gehören. Dennoch zog der Finanzplatz Schweiz nach den Anschlägen des 11. Septembers fast reflexartig das Interesse der internationalen Politik und Medienwelt auf sich. Die meisten dieser Reaktionen zeigen einmal mehr, dass sich falsche Vorstellungen hartnäckig halten und die hiesige Gesetzgebung und Praxis viel zu wenig bekannt ist. Strenge Regeln in der Schweiz Vermehrte Aufklärung im In- und Ausland ist vor allem hinsichtlich des Bankgeheimnisses notwendig. Das Bankgeheimnis schützt weder Terroristen noch sonstige Kriminelle. Vielmehr wurden in der Schweiz bereits früh Massnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzplatzes ergriffen. Dazu zählt u.a. das Geldwäschereigesetz, das weltweit zu den strengsten diesbezüglichen Bestimmungen gehört. In der sorgfaltspflichtvereinbarung haben die Banken zudem das "know your customer"-Prinzip (KYC) vor 20 Jahren im Rahmen von wegweisenden Selbstregulierungsmassnahmen verankert. Andere Länder, darunter auch die USA, kennen keine oder weniger strenge KYC-Vorschriften. Dabei gehören solche Regeln zu den besten Vorkehrungen gegen den Missbrauch des Finanzsystems – auch durch terroristische Netzwerke. In der Schweiz müssen die Finanzintermediäre den wirtschaftlich Berechtigten("beneficial owner") identifizieren, verdächtige Transaktionen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (BAP) melden und die entsprechenden Gelder sperren. Im Unterschied zu zahlreichen Ländern unterliegen dieser Meldepflicht auch Anwälte, wenn sie als Vermögensverwalter tätig sind.Bekämpfung des "Terrorist Financing" als besondere Herausforderung. Die Finanzierung des internationalen Terrorismus bzw. deren Bekämpfung wirft für Banken besondere Probleme auf. Im Unterschied zur Geldwäscherei geht es bei "terrorist assets" nämlich oft um legal erworbene Gelder, die zu einem späteren Zeitpunkt einem illegalen Verwendungszweck zugeführt werden sollen. Dies stellt die Finanzinstitute vor grosse Herausforderungen. Bereits zeichnet ab, dass von den Banken über die Abklärung der Herkunft von Kundengeldern hinaus verlangt wird, dass die Finanzinstitute auch Nachforschungen hinsichtlich des künftigen, möglicherweise illegalen Verwendungszweck der Gelder anstellen. Solche Forderungen verkennen allerdings die diesbezüglichen Möglichkeiten der Banken vollkommen. Im Zusammenhang mit der Finanzierung des Terrorismus machen den Strafverfolgungsbehörden zwei weitere Problembereiche Sorgen. Erstens führt das Abwickeln des Zahlungsverkehrs von so genannten "correspondent banks" durch angesehene Finanzinstitute dazu, dass schlecht regulierten Banken gleichsam ein Einfallstor in das hohen Regulierungsstandards genügende Finanzsystem geboten wird. Zweitens kann durch die Verwendung alter, auf Vertrauen basierender informeller Geldüberweisungsmethoden, die – wie etwa das hawala-Netzwerk – in Asien und im Mittleren Osten verbreitet sind, das regulierte Finanzsystem umgangenwerden.

Nach dem 11. September – Die Schweiz reagiert rasch

Die Schweiz hat nach dem 11. September rasch reagiert. Das BAP hat eine Task Force Terror USA gebildet, welche die entsprechenden Massnahmen koordiniert. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat mehrere Namenlisten mit Terrorverdächtigen an die schweizerischen Finanzinstitute verschickt. Dabei wurde auch die bereits bestehende "Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban" erweitert. In Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden wurden bis jetzt 30 Konten, bei denen der Verdacht auf einen terroristischen Bezug besteht, mit insgesamt 15 Mio. USD gesperrt (Stand: Ende November 2001). Auch alle Bankkonten der Finanzgesellschaft al-Taqwa/Nada Management Organization, welche der Unterstützung des Terrorismus verdächtigt wird, hat die Bundesanwaltschaft sperren lassen. Die Terrororganisation al-Kaida wurde am 7. November verboten – das erste Verbot einer Organisation seit über 50 Jahren. Darüber hinaus wird sich die geplante Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus durch die Schweiz vermutlich beschleunigen. Trotz dieser Massnahmen erweckt ein Blick in die internationale Presse den Eindruck, dass das Auffinden und Sperren von Konten mutmasslicher Terroristen in der Schweiz einen Skandal, im Ausland jedoch einen Fahndungserfolg darstellt. Ob bei dieser verzerrten Optik auch der Wettbewerb zwischen den Finanzplätzen eine Rolle spielen könnte?

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