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Die Schweiz und die UNO

14 Jan 2005 - 00:27 | Version 27 |

1. Abstract

Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) ist die einzige universelle Organisation. Ihre zentralen Themen sind Sicherheit und Frieden, Menschenrechte, Förderung der Wohlfahrt, Abbau sozialer Gegensätze und humanitäre Hilfe sowie Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Schweiz kann sich somit hinter das Engagement der UNO stellen, da sich die Ziele der UNO mit jenen der schweizerischen Aussenpolitik decken.

Jedoch war die Schweiz seit 1948 "nur" Beobachterin bei den Vereinten Nationen. Sie hat zwar schon lange in Unterorganisationen der UNO mitgewirkt, beschloss aber erst am 3. März 2002 den Vereinten Nationen beizutreten. Am 10. September 2002 wurde dann die Schweiz als 190. Mitglied der Organisation aufgenommen. Durch den UNO-Beitritt verfügt die Schweiz nun über ein zusätzliches aussenpolitisches Instrument und hat die Möglichkeit, ihre Interessen wirksamer in der Welt zu vertreten. Ebenfalls stärkt die Schweiz durch die Mitgliedschaft ihre internationale Präsenz und setzt ein Zeichen der Solidarität.

In dieser Arbeit werden wir nun die Beziehung zwischen der Schweiz und der UNO genauer betrachten und aufzeigen. Sowie die Verpflichtungen, Rechte und Aufgaben die der Schweiz mit dem Beitritt zugestellt werden und welche welche Rolle sie in dieser Organisation einnimmt.

Fragestellung

  • Was sind die Vorteile welche die Schweiz aus dem Uno-Beitritt zieht? (siehe 2.1)

  • Welche Stellung nimmt die Schweiz, nach der kurzen Zeit in der sie schon in der UNO ist, ein? (siehe 2.2)

  • Welche Rechte werden ihr zugeteilt und was für Pflichten muss sie erfüllen? (siehe 2.3)

  • Welche Personen sind für die Schweiz in der UNO tätig? (siehe 2.4)

  • Wurde schon etwas gegen den Terrorismus unternommen, oder gibt es bereits Pläne? (siehe 2.5)


2. Hauptteil:

2.1 Die Vorteile des UNO Beitritts

"Der Beitritt zum Club der Nationen eröffnet der Schweizer Diplomatie neue Perspektiven, den Zugang zu neuen Netzwerken."

Durch die Mitgliedschaft der Vereinten Nationen hat und wird die Schweiz mehr und mehr Stabilität und Sicherheit erreichen und wird zukünftig bessere Partnerschaften knüpfen können. In dieser Gemeinschaft kann die Schweiz ihre Interessen richtig vertreten und sie wird intensiver wahrgenommen, kann mitreden und mitentscheiden. Als Vollmitglied kann die Schweiz eigene aussenpolitische Anliegen selber zum Thema machen, und durch das Mitentscheiden wird zugleich die Souveränität der Schweiz gestärk. Die Neutralität der Schweiz bleibt als UNO-Mitglied uneingeschränkt erhalten.

2.2 Die Stellung der Schweiz in der UNO

Der UNO-Beitritt ist weder neutralitäts- noch verfassungswidrig. Die UNO ist eine Organisation souveräner Staaten. Sie fällt ihre Entscheidungen demokratisch in der Generalversammlung, bei welcher jedes Land eine Stimme hat. Das Veto betrifft nur den eng begrenzten Bereich der UNO-Sicherheitspolitik, und es garantiert, dass die Grossmächte die an Bord sind nichts aufzwingen können, sondern nur etwas verhindern.

Es ist selbstverständlich, dass die Schweiz sich machtpolitischen Auseinandersetzungen und bewaffneten Konflikten fernhalten muss, wie sie dies seit Jahrhunderten tut. Dass sie aber deswegen auf die Mitwirkung bei allen anderen Uno-Angelegenheiten, welche die grosse Mehrheit bilden, verzichten soll, ist ein Irrtum, welcher der Schweiz und ihrer Neutralität nur Schaden zufügt. Dieser Irrtum beruht auf der Meinung, die Uno werde nur von politischem Kampf und nur von Grossmächten beherrscht. Tatsächlich dient sie aber vorwiegend der Lösung von Sachfragen, die alle Staaten gleichermassen berühren.

Zur Teilnahme an militärischen Massnahmen besteht von vornherein keine Verpflichtung. Der Beitritt ändert am heutigen Verhalten der Schweiz bezüglich Sanktionen nichts.

Stimmen zum UNO-Beitritt

Bei der Aufnahme der Schweiz in die Uno machte der Bundespräsident klar, was er sich von der Uno verspricht, und was die Schweiz in der Uno für eine Stellung einnehmen will. Aus dieser Rede hier ein paar Zitate, die verdeutlich en, was die Schweiz nun für eine Stellung einnimmt:

  • "Allem voran bin ich stolz, dass das Schweizer Volk in einer Abstimmung beschlossen hat, den Vereinten Nationen beizutreten."

  • "Die Schweiz tritt der UNO als neutraler Staat bei und will auch neutral bleiben. Dies ist vielen Menschen in der Schweiz weiterhin ein zentrales Anliegen. Nicht zuletzt jenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der Volksabstimmung gegen den Beitritt ausgesprochen hatten.

  • "Die wichtigsten Themen mit denen sich die Schweiz und die UNO befassen müssen, sind die Wohlstandsunterschiede, Gewalt statt Recht, die Millionen von Flüchtlingen, die Umwelt und der Terror."

Weiter hat auch der Botschafter und zuständige für die UNO-Fragen der Schweiz, Erwin Hofer, seine Meinung zu diesem Thema geäussert:

  • "Der Beitritt läutet einen Mentalitätswechsel ein. Die Schweizer sind nun offen ihre Probleme und Aufgaben mit anderen Staaten zu teilen. Ausserdem ist es auch für die UNO die nun universell wird."

Ein Genfer Professor namens Victor-Yves Ghebali sagte, dass die Schweizer Bevölkerung realisiert hat , dass die Isolation nicht länger Sinn macht. Und die Neutralität muss heute als eine Öffnung zur Welt genutzt werden, nicht dazu, sich als Nation zu verschanzen. Die Schweiz wird auf dem internationalen Parkett sichtbarer . Dabei dürfte sie vor allem ihren Einsatz für Themen verstärken, welche Bern traditionell als wichtig erachtete:

  • Humanitäre Hilfe
  • Umwelt
  • Kampf gegen Armut
  • Menschenrechte
  • Völkerrecht
  • Handel

2.3 Rechte und Pflichten

Seit die Schweiz der UNO beigetreten ist, hat sie viele neue Rechte die wie wie folgt aussehen:

  • Die Schweiz kann in der UNO-Generalversammlung und in ihren Kommissionen uneingeschränkt das Wort ergreifen, ihren Einfluss geltend machen und Stellung nehmen zu sämtlichen Fragen, die in der UNO behandelt werden

  • Bei allen Abstimmungen und Wahlen innerhalb des UNO-Systems kann sie ihre Stimme abgeben und sich in alle Organe der UNO wählen lassen - insbesondere auch in den Wirtschafts- und Sozialrat oder in den Sicherheitsrat

  • Innerhalb des UNO-Systems kann sie ihre politischen, finanziellen und personellen Vorstellungen wirkungsvoller vertreten und der UNO-Stadt Genf besser den Rücken stärken

Jedoch haben sich auch viele Pflichten ergeben welche die Schweiz erfüllen muss:

  • Die Schweiz muss nun den vollen Pflichtbeitrag und den vollen Beitrag an friedenserhaltende Operationen bezahlen - insgesamt zusätzlich 60 - 70 Mio. Franken

  • Sie muss sämtliche UNO-Wirtschaftssanktionen automatisch umsetzen und nicht mehr wie seit 10 Jahren eingespielt im "autonomen Nachvollzug" umsetzen

Allerdings hat die Schweiz absolut keine Verpflichtung, an irgendwelchen kriegerischen Aktivitäten teilzunehmen. Sie könnte jedoch ein paar Kontingente Blauhelm-Truppen zur Verfügung stellen. Dies ist der Schweiz aber völlig freigestellt und sie kann darüber alleine entscheiden.

2.4 Schweizer Mitarbeiter der UNO

Der Bund ernannte Diplomaten, sieben Mitarbeitende mit diplomatischem Status, ein Kanzleichef und zwölf administrative und technische Angestellte werden künftig für die Schweiz bei der UNO tätig sein. Dem Büro, welches in New York steht, hat ein Budget von 300`000 CHF.

Die Büros der Mission im 29. Stock eines Hochhauses an der 38. Strasse und der Lexington Avenue hat die Schweiz bereits 1998 gekauft. Ein Stockwerk über der Mission ist das Schweizer Generalkonsulat untergebracht.

In den Schweizer Räumlichkeiten steht ein Büro mit einer Reihe Computer für Delegationen aus der Schweiz zur Verfügung. Im gleichen Haus befinden sich auch die Büros des Gouverneurs des Staates New York, George Pataki.

2.5 Schweiz gegen Terrorismus

Mit der Resolution 1373 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat im September 2002 ein Massnahmenpaket zur Terrorismusbekämpfung. Alle Staaten wurden u.a. aufgefordert, innerhalb von 90 Tagen einen Massnahmenkatalog zur Umsetzung der Resolution auszuarbeiten. Schon im Dezember hat die Schweiz den von der Direktion für Völkerrecht koordinierten und vom Bundesrat genehmigten Bericht abgeliefert. Die Schweizer Gesetzgebung entspricht grösstenteils den Anforderungen der Resolution. Sie ermöglicht eine gerichtliche Verfolgung und Bestrafung von Terrorakten. Zudem wurden Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die USA eingeleitet und die Zusammenarbeit mit anderen Ländern vertieft.

Nebst der Terrorismusbekämpfung beteiligt sich die Schweiz in verschiedener Hinsicht an den UNO-Friedensbemühungen. Politisch setzt sie sich ganz besonders für die Durchsetzung des humanitären Völkerrechts ein, das ausnahmslos überall gültige Regeln aufstellt, die verhindern sollen, dass Zivilpersonen Opfer von bewaffneten Konflikten werden. Praktisch stellt die Schweiz der UNO Zivil oder Militärexperten zur Verfügung. Beobachter, Vermittler, Koordinatoren, Ingenieure, technisches oder medizinisches Personal. Sie alle beteiligen sich an einer Reihe von Einsätzen unter der Obhut der UNO in Krisenregionen oder Gebieten, die im Aufbau sind, wie in Kosovo (Swisscoy), in Bosnien, Zypern, Georgien, Korea...


3. Fazit

Die Schweiz hat in der UNO also auch als noch so ein kleiner Staat die gleichen Rechte wie grössere Staaten. Sie kann genauso mitentscheiden und eigene aussenpolitische Anliegen und Interessen hervorbringen, wodurch ihre Stabilität, Sicherheit und Souveränität gestärkt wird. Dadurch erreicht sie eine Stellung als kleiner aber dennoch wichtiger Staat, der ebenfalls grosse Leistungen und erbringen und Veränderungen vornehmen kann. So setzt sich die Schweiz intensiv mit der Terrorbekämpfung auseinander, und versucht Schritt um Schritt in der Zusammenarbeit mit der UNO dagegen vorzugehen.


vgl. dazu

Links

-- MartinHelfenstein - 11 Dec 2002
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