Unter dem Namen "Verein der Ehemaligen der Kantonsschule Sursee (VEKSS)" besteht mit Sitz in Sursee ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein bezweckt:
a) die Förderung von Kontakten zwischen der Kantonsschule Sursee und den Ehemaligen,
b) die Förderung von Kontakten unter den Ehemaligen der Kantonsschule Sursee,
c) den Absolventen der Kantonsschule Sursee den Hochschulanfang zu erleichtern und
d) die Organisation und Unterstützung von bildungspolitischen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen des Auftrages der Kantonsschule Sursee.Der Verein verfügt über die folgenden finanziellen Mittel:
a) Beiträge der Mitglieder,Mitglieder des Vereins sind alle ehemaligen SchülerInnen und LehrerInnen, die den von der Vereinsversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag bezahlen.
Der Austritt erfolgt durch die Nichtentrichtung des Mitgliederbeitrages. Im weiteren kann der Austritt jederzeit mit ausdrücklicher Kündigung an den Vorstand erklärt werden.
Die Organe des Vereins sind:
a)die Vereinsversammlung,Die Vereinsversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Ihr stehen insbesondere die folgenden Aufgaben zu:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung,Die Vereinsversammlung wird vom Vorstand jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich an alle Vereinsmitglieder mindestens 14 Tage im Voraus.
Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und die Vertretung des Vereins sowie sämtliche Geschäfte, die nicht ausdrücklich durch Gesetz oder Statuten der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, nämlich: Präsidentin / Präsident, Vizepräsidentin / Vizepräsident, Kassierin / Kassier, Aktuarin / Aktuar, Vertreterin / Vertreter der Kantonsschule Sursee (Lehrperson bzw. Mitglied der Schulleitung). Der Präsident wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selber.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Präsident oder Vizepräsident und zwei weitere Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand führt über seine Sitzungen und die Vereinsversammlungen ein Protokoll.
Der Präsident und Vizepräsident sind kollektivzeichnungsberechtigt mit je einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren prüfen den Jahresbericht des Kassiers und beantragen schriftlich zu Handen der Vereinsversammlung, die Jahresrechnung zu genehmigen oder die Genehmigung zu verweigern.
Die Rechnungsrevisorinnen/-revisoren werden für zwei Jahre gewählt. Sie müssen nicht Vereinsmitglieder sein.
Die Vereinsversammlung kann die Auflösung des Vereins beschliessen, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind und eine Mehrheit von zwei Dritteln der Auflösung zustimmt.
Die Vereinsversammlung beschliesst in diesem Falle über die Verwendung des Vereinsvermögens.
Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die vorliegenden Statuten sind von der Gründungsversammlung am 29. 03.03 beschlossen worden und treten per sofort in Kraft.
Sursee, 29.03.03
Der Tagungspräsident: Der Protokollführer:
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