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EstelleBaeriswyl - 20 Jan 2003
Das Ermächtigungsgesetz 1933-39
Die Weimarer Verfassung
Die
Weimarer Verfassung war die erste parlamnetarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Nach Hitlers taktisch Zusicherung einer kontrollierten Anwendung des Gesetztes sowie der Zusagung, die Rechte der Verfassungsorgane, der Länder und der Kirche bewahren zu wollen, signalisierten die Parteien der bürgerlichen Mitte ihre Zustimmung. Mit 444 Stimmen der Regierungsqualition aus NSDAP und DNVP sowie von BVP und Deutscher Staatspartei wurde das Gesetzt in namentlicher Abstimmung angenommen. Am 30. Januar 1933 konnte und wollte das deutsche Volk nicht wahrhaben, dass die Weimarer Republik tot war.
Vergleich Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) vom 23.3.1933
1.Reichsgesetze können auch in der Reichsverfassung oder in der Reichsregierung beschlossen werden. Ein Reichskanzler konnte am Reichstag ein Gesetz zur Abstimmung vorlegen.
2.Die Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
3. Die Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet.
4.Die Reichsregierung erlässt die zur Durchführung dieser Verträge erforderlichen Vortschriften.
5. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Es tritt ausser Kraft wenn eine neue Reichsregierung gewählt wird.