Die Petition ist ein Gesuch, eine Anregung, eine Bitte oder Kritik, die sich an eine Behörde richtet.
Petitionen sind kein Rechtsmittel (Beschwerde, Wiedererwägungsgesuch) oder Klagen im Rechtsinne. Daher sind sie auch nicht an eine bestimmte Rechtsform gebunden, Formvorschriften fehlen.
Petitionen können von einer beliebigen Anzahl Personen unterzeichnet werden. Die Behörden sind verpflichtet, die Petitionen zur Kenntnis zu nehmen und zu beantworten.
Kommunale Petitionen werden in der Regel an den Gemeinderat gerichtet. Dieser berichtet über die Behandlung eingereichter Petitionen an den Einwohnerrat.
Petitionen zuhanden des Gemeinderates sind beim Gemeindeverwalter einzureichen.
-- AndreaPluess - 04 Nov 20020
Mit Lisa Fischer und Andrea Zimmerli
Vergleiche auch ReFerendum