Stimmberechtigung
Abstimmungen
Kantonal: Der Regierungsrat setzt den Abstimmungstag für die kantonalen Abstimmungen, der Gemeinderat für die Gemeindeabstimmungen fest.
Gemeinde: Bei kantonalen Abstimmungen stellt die Landeskanzlei den Gemeinden die Vorlagen und die Stimmzettel bereit. Bei Gemeindeabstimmungen obliegt dies dem Gemeinderat.
Erläuterungen:
1 Der Regierungsrat legt den kantonalen Vorlagen sachliche Erläuterungen bei, die auch die gegensätzlichen Standpunkte darstellen. Bei Referendum und Initiative ist dem Komitee Gelegenheit zu geben, seinen Standpunkt in angemessenem Umfang und auf eigene Verantwortung selbst darzustellen.
2 Sofern der Gemeinderat bei kommunalen Vorlagen sachliche Erläuterungen beilegt, haben diese den Anforderungen von Absatz 1 zu entsprechen.
3 Die Erläuterungen sind den Stimmberechtigten gleichzeitig mit den Vorlagen zuzustellen.
Wahlen
Kantonale Wahlen
Kantonale Wahlen sind die Wahl:
a. des Landrates,
b. des Verfassungsrates,
c. des Regierungsrates,
d. des Mitglieds des Ständerates,
e. der Präsidenten und der Mitglieder der Bezirksgerichte,
f. der Friedensrichter und deren Stellvertreter.
Gemeindewahlen: Gemeindewahlen im Sinne dieses Gesetzes sind die gemäss Gesetz oder Gemeindeordnung in der Einwohner- oder Bürgergemeinde an der Urne durchzuführenden Wahlen.
Kantonalwahlen: Die kantonalen Wahlen werden vom Regierungsrat angeordnet.
Stimmberechtigung: Schweizerische männliche und weibliche Bürger über 18 Jahren sind Stimmberechtigt.
vgl. auch
PeTition
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UrsHaefliger - 04 Nov 2002
mit Gianni Walther